Wissenswertes ...

Konditionen

Bitte lesen Sie die Konditionen vor der Vereinbarung eines Termins durch.

Honorar

Eine Sitzung dauert in der Regel zwischen 60 bis 90 Minuten. Mein Honorar beträgt bis zu 90 Minunten pauschal 100€ (inklusive Mehrwertsteuer). Jede weitere viertelstunde über 90 Minunten kostet 20€.

Informationsgespräch

Kurze Informationsgespräche (ca. 10 Minuten) erteile ich kostenlos.

Zahlungsmodalitäten

Nach der Behandlung ist das Honorar in bar zu bezahlen. Eine Quittung wird auf Wunsch ausgestellt.

Terminabsage

Da ich eine Bestellpraxis führe, habe ich 100% Ausfall, wenn Termine nicht rechtzeitig storniert bzw. verschoben werden. Denken Sie bitte daran, Termine mindestens 48 Stunden vorher zu stornieren, da diese sonst in Rechnung gestellt werden müssen.  Ein Honorarausfall wird nach dem Preis der jeweiligen gebuchten Behandlung berechnet.

Keine Erstattung der Kosten durch die Krankenkasse

Die Kosten für meine Behandlungen und Anwendungen sind von Ihnen privat zu tragen, da weder die privaten noch die gesetzlichen Krankenkassen diese Art der Behandlung finanzieren bzw. erstatten.

Mit einer Terminvereinbarung in meiner Praxis willigen Sie in die Behandlung und die oben aufgeführten Konditionen ein.

Wichtige Informationen

Liebe Klientin, lieber Klient,

bitte lesen Sie die Informationen aufmerksam durch, bevor Sie einen Termin bei mir ausmachen.

Ich bin keine Ärztin oder Heilpraktikerin und führe keine Diagnosen und Therapien im medizinischen Sinne durch. Meine Heil- und Energiearbeit kann zur Aktivierung, Wiedererlangung bzw. Stärkung der Selbstheilungskräfte Ihres Körpers führen. Heilversprechen gebe ich keine ab.

Da ich über 17 Jahre selbst als Krankenschwester gearbeitet habe, ist mir eine Zusammenarbeit mit der Schulmedizin sehr wichtig. Eine laufende Behandlung bei einem Arzt, Heilpraktiker oder Therapeut solle nicht unter- bzw. abgebrochen werden. Ferner sollte eine notwendige ärztliche Behandlung nicht verschoben oder unterlassen werden.

Die Arbeit mit feinstofflichen Energien ersetzt nicht eine medizinische, heilpraktische oder psychiatrische Behandlung. Sie ist jedoch eine sinnvolle Ergänzung. Die Voraussetzung dazu ist die Bereitschaft, Eigenverantwortung für die ausgelösten inneren Prozesse zu übernehmen.

Geistiges Heilen dient der Aktivierung der Selbstheilungskräfte und ersetzt nicht die Diagnose oder Behandlung durch den Arzt oder Heilpraktiker. Auch sollten Medikamente und Behandlungen keinesfalls ohne Rücksprache mit dem behandelten Arzt oder Heilpraktiker abgesetzt werden.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 2. März 2004  (AZ: 1 BvR 784/03) besagt, dass jemand, der die Selbstheilungskräfte des Patienten durch Handauflegen aktiviert und dabei keine Diagnosen stellt, keine Heilpraktikererlaubnis benötigt.

Ihre

Birgit Müller